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Studie zu EE-Gemeinschaften und reduzierten Netzentgelten veröffentlicht: Ist Energy Sharing eine Be- oder Enlastung für die Stromverteilnetze?

Das EU Winterpaket soll den Zusammenschluss von Privatpersonen, lokalen Behörden oder KMU zu sogenannten renewable energy communities (auf Deutsch Erneuerbare Energiegemeinschaften, kurz EE-Gemeinschaften) ermöglichen, deren Mitglieder unter anderem Energie basierend auf Erneuerbaren Energien produzieren und diese gemeinschaftlich nutzen bzw. teilen können. Für dieses Energy Sharing wird die regionale Netzinfrastruktur genutzt, anders als etwa beim kollektiven Eigenverbrauch, der auf Verbraucher*innen im gleichen Gebäude oder im gleichen Mehrapartmentblock begrenzt ist. Die Ausgestaltung eines entsprechenden Rahmens für EE-Gemeinschaften steht in Deutschland noch aus; andere Länder haben hingegen die EU Richtlinie bereits umgesetzt (z.B. Portugal, Frankreich, Österreich). In der aktuellen Debatte gibt es die Forderung eines reduzierten Netzentgeltes für Energy Sharing, die durch eine verringerte Belastung der Energienetze durch die EE-Gemeinschaften begründet wird (vgl. z.B. Energy Brainpool, 2021). In der Literatur gibt es unseres Wissens nach bislang keine Analysen, insbesondere keine quantitativen, zu den Auswirkungen von Energy Sharing auf die Energienetze.

In einer Vorstudie im Auftrag von Germanwatch e.V. haben wir aufgezeigt, welche Aspekte es zu betrachten gilt, um die Auswirkungen von Energy Sharing durch Erneuerbare Energien-Gemeinschaften auf die Energienetze zu bewerten. Der Fokus lag dabei konkret auf möglichen Effekten auf die Auslastung und die Dimensionierung von Stromverteilnetzen. Aufgrund der noch austehenden Konkretisierung durch die Gesetzgebung wurde unter Energy Sharing die virtuelle, zeitgleiche Nutzung von gemeinschaftlich produziertem erneuerbarem Strom im Umkreis von 25 km um den (die) Produktionsstandort(e) verstanden, für die die Netzinfrastruktur in Anspruch genommen wird (basierend auf dem Definitionsvorschlag von BBEn, 2021).

Wir kommen zu dem Schluss, dass die Frage der Be- oder Entlastung von Stromverteilnetzen durch Energy Sharing insbesondere von der räumlichen Verteilung der Ein- uns Ausspeisung und der bestehenden Netzsituation abhängt. Das 25-km-Kriterium orientiert sich nicht an der regionalen Netzstruktur, so dass Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten der EE-Gemeinschaft auf verschiedene Niederspannungsnetze oder auch auf unterschiedliche Spannungsebenen verteilt sein können. Die Lastverschiebung durch Energy Sharing kann im einzelnen Teilgebiet dann potenziell sowohl zu einer Lastsenkung als auch Lasterhöhung führen, bzw. eine Reduktion oder auch eine Erhöhung der Rückspeisung zur Folge haben. Der spezifische Effekt hängt dann auch von der jeweiligen Netzauslastung und vorherrschenden limitierenden Faktoren ab – sprich Haupt- oder Niedriglast, respektive hohe oder niedrige EE-Rückspeisung. Weiter zu berücksichtigen sind z.B. auch Unterschiede im regionalen Technologiemix und den Technologien der EE-Gemeinschaft.

Auf ähnliche Weise wird die Auswirkung von Energy Sharing auf die Dimensionierung der Stromverteilnetze duch verschiedene Rahmenbedingungen beeinflusst. Ausschlaggebend für die Auslegung der Verteilnetze ist die prognostizierte jährliche zeitgleiche Spitzenlast und/oder die maximale Rückspeisung aus dezentralen Erzeugungsanlagen – insbesondere dort, wo sie die Spitzenlast übersteigen kann. Grundsätzlich kann Energy Sharing sowohl zu einer Senkung als auch zu einer Erhöhung der Spitzenlast führen, bzw. zu einer Reduktion als auch zu einer Erhöhung der Spitzenrückspeisung. Relevante Faktoren dafür sind, neben den oben genannten, zum einen die Gegebenheiten des Netzgebietes und zum anderen mögliche Investitionseffekte der EE-Gemeinschaft. So ist die überwiegende Netznutzung (Aus- oder Einspeisung) im jeweiligen Gebiet wichtig für die Bewertung der Rückwirkung von Energy Sharing auf die Dimensionierung der Stromnetze. Befindet sich die EE-Gemeinschaft im städtischen Gebiet, in dem die Netze auf Spitzenlast ausgelegt sind, oder im ländlichen Raum, in dem die dezentrale Rückspeisung auslegungsrelevant sind? Und führt die EE-Gemeinschaft zu mehr Investitionen in erneuerbare Einspeisung und/oder in neue Verbrauchsanlagen?

Kurzum, die möglichen Auswirkungen von Energy Sharing auf die Stromverteilnetze sind vielschichtiger als auf den ersten Blick ersichtlich. Für eine quantitative Analyse müssen daher verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Viele Fragen schließen sich daran an, z.B. wie können einerseits EE-Gemeinschaften räumlich abgegrenzt werden und wie können andererseits Netzentgelte gestaltet werden, damit Energy Sharing überwiegend netzentlastend wirkt? Hier stehen die Analysen erst am Anfang. Deutlich wird jedoch auch, dass auf Grund der manigfaltigen Rückwirkungen von EE-Gemeinschaften auf die Stromverteilnetze eine detalierte Auseinandersetzung mit dem Thema geboten scheint. Dies erscheint umso dringender, da die Rahmensetzung dazu auch in Deutschland zeitnah voranschreiten wird.

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