In diesem Beitrag greifen wir den Entwurf der EU-Kommission zum Hydrogen and Gas Market Decarbonisation Package auf und fokussieren uns auf die Frage: ab wann und wie intensiv muss in Deutschland diese Infrastruktur reguliert werden. Im Kern kommen wir zu dem Schluss, dass die harte Deadline in 2030 eventuell nicht dem technischen Entwicklungsstand der H2-Infrastruktur bis dahin gerecht wird und daher eine flexiblere Anwendung der Regulierung sinnvoll sein kann.
Ab 2045 soll kein fossiles Erdgas durch die Erdgasinfrastruktur in Europa geleitet werden. Dies bedeutet, dass ein stranded asset Risiko für all die jeniegen Netze, die bis 2045 nicht abgeschrieben sind, besteht. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob Teile des Netzes umgenutzt werden könnten, um Wasserstoff oder CO2 zu transportieren. Wir beschreiben in diesem Beitrag, wie international mit dem stranded asset Risiko bei Erdgasnetzen umgegangen wird und was wir daraus lernen können.
Redispatch 3.0 beschreibt die Integration von Lasten in den Redispatch-Prozess. Die Frage ist aber, wie genau so eine Integration aussehen soll: Über einen plattformbasierten Ansatz? Bilaterale Verträge? Kurz- und/oder langfristig? All diese Fragen skizzieren wir in diesem Beitrag und stellen verschiedene Ansätze vor.
In dem aktuellen Eckpunktepapier schlägt die BNetzA die Einführung von Anreizen zur Förderung der “Energiewendekompetenz” der Netzbetreiber vor. Wir skizzieren hier, welche Indikatoren für diesen neuen Output-Parameter heranzogen werden können und wie die Energiewendekompetenz in Bezug zum Ansatz der Output-Orientierten Regulierung (OOR) steht.